Dienstag, 20. Juli 2010

Neulich im Blog-Land

Das muss ich Euch zeigen - endlich mal wieder aus vollem Hals gelacht:-)

Auszug aus der Benutzungsordnung für Aborte in öffentlichen Gebäuden
(Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt vom 1.4.1993):

§ 5: Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. … Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

§ 6: Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens.

§ 8: Der dafür vorgesehenen Vorrichtung sind Reinigungsfähnchen (14 x 10 cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch fünf, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als fünf Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig zu benutzen.

§ 10: Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. … Eine abschließende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.


Und jetzt, nach dem Lachen, aufs Datum gucken;-)

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